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UNSERE GARANTIE UND IHR ENGAGEMENT

VERTRAG

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Vereinbarung

Jedes zur Fortpflanzung verwendete Tierarzneimittel wurde Kontrollen und Tests unterzogen, einschließlich der Platten für die Dysplasie der Hüfte und des Ellenbogens sowie Tests, die Okulopathien ausschließen.

Jeder Welpe wird nach dem ersten Impfstoff und dem Inokulieren des Mikrochips etwa 4 monate,im Leben vollständig entwurmt. Bevor der Welpe vom Tierarzt der Farm überprüft wird, erhält der Besitzer die Gesundheitskarte, die den Welpen bestätigt Gute Gesundheit. Zum Zeitpunkt der Entbindung ist der Welpe nicht vollständig geimpft worden, so dass der Besitzer, der sich dessen bewusst ist, verpflichtet ist, Impfungen durchzuführen und den Welpen vor Kontakt mit potenziellen Infektionsträgern zu schützen.

Der Kauf und Verkauf des Welpen wird durch Vorschriften geregelt, die dem Käufer das Recht einräumen, die Kündigung des Vertrages zu beantragen, wenn der Welpe Krankheiten, Defekte oder genetische Defekte aufweist. Nachfolgend sind die betreffenden Mängel und die Zeitpunkte aufgeführt, zu denen der Welpe auftritt Der Käufer kann einen Antrag stellen, der nach Überprüfung durch den vertrauenswürdigen Tierarzt des Züchters akzeptiert wird.

- Akute fieberhafte Krankheit im Gange: 3 Tage.

-Holz, Parvovirus, Zwingerhusten, Tetanus, Leptospirose, Räude, Tuberkulose: 8 Tage.

-Rachitismus, Epilepsie, Leishmaniose, Kardiopathie: 30 Tage

-Prognatismus oder Enognatismus, Zangenverschluss: innerhalb von 8 Monaten (radiologische Befestigung erforderlich)

-Moneychismus oder Kryptorchismus: innerhalb von 8 Monaten (radiologische Bindung erforderlich)

Wenn der Züchter innerhalb der oben genannten Zeit informiert wird, verpflichtet er sich, den Käufer zu erstatten oder einen anderen Welpen zur Verfügung zu stellen.

Der Züchter führt die Prozeduren in der von Enci für die Registrierung des Welpen im italienischen Origini-Buch vorgesehenen Zeit und in der von ihm vorgesehenen Weise aus, mit nachfolgender Übersendung der Bescheinigung an den Käufer, der die Übertragung des Eigentums an das Hundezwingeramt übernimmt.

Zum Zeitpunkt der Übergabe ist der Käufer vollkommen zufrieden und verzichtet auf jegliche Ansprüche bezüglich der Form des Welpen und seines Aussehens.

-Der Käufer erklärt ausdrücklich, dass er kein Einzelhändler / Händler von Tieren ist und der Hund für sich selbst erworben wird.

-Der Käufer ist nicht berechtigt, den Welpen an Dritte weiterzugeben, ohne dies dem Züchter mitzuteilen, der Widerspruch einlegen kann und sich ein Vorkaufsrecht in Höhe des doppelten Preises des Welpen sichern kann.

-Der Käufer verpflichtet sich, den Hund bei guter Gesundheit zu halten, Veterinärkontrollen, regelmäßige Impfzyklen und Schädlingsprävention sicherzustellen und sich zu vergewissern, dass der Hund eine geeignete Diät einhält, die mit einem Tierarzt oder dem Züchter selbst vereinbart wurde.

- Der Käufer verpflichtet sich, körperliche Übungen zu betreiben und den Hund mit ähnlichen Personen und Menschen zu sozialisieren, um eine angemessene psychophysische Form zu erhalten.

- Der Käufer verpflichtet sich, den Hund niemals in der Kette oder an einem ungeeigneten Ort zu halten.

-Im Falle der Reproduktion des Hundes stimmt der Käufer zu, dass er sich mit Hunden mit gleichen Voraussetzungen (ausgezeichnete Gesundheit, gute Genealogie, Stammbaum Enci / Fci) paart

-Der Käufer verpflichtet sich, dem Züchter Kopien der ausgestellten Urteile und Zertifikate zur Verfügung zu stellen und deren Verwendung zur Förderung der Zucht zuzulassen.

-Der Käufer verpflichtet sich, dem Züchter regelmäßig Fotos des Hundes zur Verfügung zu stellen

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